Vertrat ein selbständiger Rechtsanwalt zwei natürliche Personen iZm der Restitution von Bildern und entwickelte sich bei ihnen über mehrere Jahre hinweg jeweils ein vertrauensvolles und persönliches Verhältnis, sodass die natürlichen Personen - neben den Honoraren für die Rechtsberatung - weitere Zuwendungen in Millionenhöhe auf Privatkonto des Rechtsanwalts leisteten, die gem § 121a BAO als Schenkungen gemeldet wurden, so stellten diese Zuwendungen betriebliche Einkünfte

