Wird dem Steuerpflichtigen vom vereinbarten Darlehensbetrag ein Teil für Geldbeschaffungskosten wie das Bearbeitungsentgelt, Treuhandentgelt, Pfandrechtseintragungsgebühr, Vermittlungsvergütung usw einbehalten
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

