vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiederaufnahme des Verfahrens: Benennung eines Wiederaufnahmegrundes

Steuer-RadarVerfahrenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2025/19taxlex-SRa 2025, 31 Heft 1 v. 27.1.2025

Wird weder in der Begründung des Wiederaufnahmebescheids noch im Prüfungsbericht ein konkreter Wiederaufnahmegrund genannt, sondern auf sämtliche Tatbestände des § 303 Abs 1 BAO verwiesen, findet sich aber im Prüfungsbericht hinsichtlich der Wiederaufnahme des Verfahrens ein Verweis auf eine bestimmte Textziffer (Tz), in der Feststellungen zu einer nicht betrieblichen Nutzung von mehreren Kraftfahrzeugen getroffen werden, so ist erkennbar, dass durch diesen Verweis der Neuerungstatbestand

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!