Das BFG teilt nicht die Auffassung des Finanzamts, dass die Beschwerdezinsen nur für eine bereits entrichtete Abgabenschuldigkeit, nicht aber für einen nicht anerkannten Gutschriftsbetrag (im konkreten Fall aus Vorsteuern) gewährt werden könnten.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

