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Wiederaufnahme des Verfahrens: Wissensstand der abgabenfestsetzenden Stelle

Steuer-RadarVerfahrenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2025/20taxlex-SRa 2025, 32 Heft 1 v. 27.1.2025

Um ein Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 BAO zu verhindern, sollten:

alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente

der abgabenfestsetzenden Stelle (also dem zuständigen Betriebsveranlagungsteam)

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