Ein Gesellschafter kaufte ein Grundstück, errichtete darauf ein Wohn- und Bürogebäude und vermietete dieses an seine eigene GmbH. Das Mietverhältnis wurde nicht anerkannt, weil trotz hoher und sehr spezifischer Investitionen kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde, eine Regelung wichtiger Modalitäten (Investitionsablösen, Bauverzögerungen) nicht festgestellt werden konnte und der Gesellschafter erst über zehn Jahre nach Erwerb des Grundstücks überhaupt eine Miete

