Eine laufende Nutzungsüberlassung einer Wohnung durch die Gesellschaft an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen einer fremdüblichen Gesamtentlohnung stellt einen Leistungsaustausch (tauschähnlichen Umsatz) dar, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Arbeitsleistung auch für den Erhalt des Sachbezugs
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

