Aufgrund der in den Kollektivverträgen für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe vorgesehenen Durchrechnung darf die tägliche Arbeitszeit max neun Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit max 48 Stunden
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

