Kursverluste, die iZm einem Fremdwährungskredit anfallen, der für die Anschaffung einer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Liegenschaft aufgenommen wurde, stehen anders als Schuldzinsen für Fremdkapital nicht in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesen Einkünften.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

