Bezieht ein Steuerpflichtiger sowohl inländische Einkünfte (Pensionsversicherungsanstalt) als auch ausländische Einkünfte (in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Bezüge aus einer ausländischen bezugsauszahlenden Stelle), so sind bei der Berechnung der 10 %-Grenze für die Geltendmachung von abzugsfähigen Spenden iSd § 18 Abs 1 Z 7 EStG nur die inländischen Einkünfte
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

