Rückvergütungen (zB Sonderbonus aus dem Zentralrabatt), die eine Genossenschaft allein aufgrund der Mitgliedschaft bzw Gesellschafterstellung und nicht als Gegenleistung für eine konkrete Lieferung oder Leistung an ihre Mitglieder auszahlt, sind als verdeckte Gewinnausschüttungen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

