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Höhe des Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2025/186taxlex-SRa 2025, 364 Heft 11 v. 20.11.2025

Die verspätete Einreichung von Zusammenfassenden Meldungen kann mit einem Verspätungszuschlag von bis zu 1 % (max € 2.200,-) sanktioniert werden, wobei leichte Fahrlässigkeit bereits ausreichend ist.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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