Eine nachträgliche Kaufpreisminderung kann nicht im Jahr der Veräußerung des Kapitalanteils berücksichtigt werden, wenn sie nicht durch ein im ursprünglichen Kaufvertrag geregeltes Ereignis ausgelöst, sondern aufgrund einer nachträglich abgeschlossenen Änderungsvereinbarung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

