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Nichtabzugsfähigkeit der Strafverteidigungskosten

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2025/141taxlex-SRa 2025, 306 Heft 10 v. 16.10.2025

Die Kosten eines Strafverfahrens, wie insb die Strafverteidigungskosten, sind nach VwGH-Rsp nur dann abzugsfähig, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Abgabepflichtige zur Wehr gesetzt hat, ausschließlich und unmittelbar aus seiner beruflichen Tätigkeit

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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