Die Kosten eines Strafverfahrens, wie insb die Strafverteidigungskosten, sind nach VwGH-Rsp nur dann abzugsfähig, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Abgabepflichtige zur Wehr gesetzt hat, ausschließlich und unmittelbar aus seiner beruflichen Tätigkeit
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

