Ist eine Forderung auf eine Kapitalabfindung einer Betriebspension mangels rechtzeitiger Ausübung der Option (Wahlrecht auf Kapitalabfindung statt Erhalt einer laufenden Firmenrente) zum Stichtag der Betriebsaufgabe noch nicht entstanden, ist sie auch nicht Teil des Aufgabegewinns
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

