Stellen verbundene Unternehmen trotz Fehlens eines umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustauschs und unabhängig von einem etwaigen Zahlungsfluss Honorarnoten aus, die sämtliche Rechnungsmerkmale des § 11 UStG erfüllen und in denen Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird, liegt eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

