Bloße formale Mängel im Vorsteuererstattungsantrag (zB unzulässige Zusammenfassen mehrerer Rechnungen unter einer Position) führen nicht automatisch zum Verlust des Vorsteuerabzugs, sofern die Rechnungsinhalte nachvollziehbar und die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

