Zum begünstigten Personenkreis iSd § 26a Abs 1 Z 1 GGG (Familienverband) zählen ua auch Stiefkinder. Das Stiefkindverhältnis endet jedoch mit der Auflösung der begründenden Ehe, etwa durch den Tod des leiblichen Elternteils.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

