Die Vereinbarung eines Ausschlusses der Übertragung des Eigentums an einer Ehewohnung gem § 87 Abs 1 EheG ("opting out") gegen die Zahlung eines Geldbetrags stellt keinen Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG dar (im Einklang mit der bisherigen BFG-Rsp).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

