Maßgeblich für die Anwendbarkeit der Gebührenbefreiung des § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG, wonach "Verträge über die Miete von Wohnräumen" von Gebühren befreit sind, ist die sachliche Bestimmung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Maßgeblich für die Anwendbarkeit der Gebührenbefreiung des § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG, wonach "Verträge über die Miete von Wohnräumen" von Gebühren befreit sind, ist die sachliche Bestimmung
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