Nach dem Sinn und Zweck des § 18 Abs 1 Z 6 EStG handelt es sich bei als Sonderausgaben abzugsfähigen Steuerberatungskosten um die Beratung und Hilfeleistung in Abgabensachen, die in irgendeinem Zusammenhang mit der österreichischen Besteuerung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

