Wird eine Anschaffung fingiert, wird auch die Entgeltlichkeit fingiert, sodass ein Anschaffungsvorgang eine entgeltliche Überführung eines Wirtschaftsguts darstellt. Die Anschaffungsfiktion des § 15 Abs 3 Z 2 lit a EStG, wonach die von einer Privatstiftung zugewendeten Wirtschaftsgüter als angeschafft gelten, führt somit zur

