Sachverständigengutachten, welche die Nutzungsdauer für den Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens feststellen und nicht für den Zeitpunkt der Anschaffung des Gebäudes, sind nach der Rsp des VwGH schon vom Ansatz her methodisch verfehlt und als Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer des Gebäudes
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

