Die Übertragung eines Hälfteanteils an einer Immobilie (ein Gebäude mit mehreren Mietwohnungen) von der Mutter an den Sohn gegen die Übernahme eines grundbücherlich sichergestellten Darlehens stellte einen unentgeltlichen Vorgang und keine Grundstücksveräußerung dar, weil:
das Darlehen nur 54 % des Verkehrswerts der Liegenschaft ausmachte und somit unter der Grenze von 75 % lt VwGH-Rsp lag,

