Es macht keinen Unterschied, ob sich der feste Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers am Werksgelände des Arbeitgebers oder am Werksgelände eines Auftraggebers des Arbeitgebers befindet. Es können daher für die ständige Tätigkeit eines Arbeitnehmers am Betriebsgelände eines Großkunden des Arbeitgebers .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

