Die österr Regelung des § 9 Abs 3 KStG, wonach beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften nur dann Gruppenträger sein können, wenn sie eine inländische Zweigniederlassung haben und die Beteiligung an Gruppenmitgliedern dieser Zweigniederlassung zuzurechnen ist, führt zu einer verbotenen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

