Die Einkünfte als echter stiller Gesellschafter sind primär als Zinsen iSd Art 11 des OECD-MA zu qualifizieren. Es ist aber zu beachten, dass das DBA Deutschland eine Abweichung von der Regelung des OECD-MA vorsieht.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

