Erfolgen die Planung und die Vereinbarung der Übergabe des Gebäudes zu einem Fixpreis noch vor dem Erwerb der Miteigentumsanteile an einem Grundstück und somit auch noch vor der Bildung eine Miteigentümergemeinschaft, so kann nur ein bebautes Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs iSd GrEStG sein, sodass die Baukosten in die BMGl
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

