Hat ein Dienstnehmer laut Dienstvertrag einen Anspruch auf Bonuszahlungen, der von der Erreichung bestimmter Unternehmensziele abhängig ist, und wird vor dem Eintritt der Fälligkeit der Bonuszahlungen vereinbart, diese in die Mitarbeiteraktien umzuwandeln, so liegt ein Zufluss bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Bonuszahlungen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

