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Angemessenheitsgrenze bei einem E-Pkw

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/136taxlex-SRa 2024, 244 Heft 7 und 8 v. 8.8.2024

Die für Pkw geltende Angemessenheitsgrenze für die Anschaffungskosten iHv Euro 40.000,- ist als eine Bruttogrenze zu verstehen, sodass in Fällen, in denen ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, eine Umrechnung auf die Nettogrenze

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