Die für Pkw geltende Angemessenheitsgrenze für die Anschaffungskosten iHv Euro 40.000,- ist als eine Bruttogrenze zu verstehen, sodass in Fällen, in denen ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, eine Umrechnung auf die Nettogrenze
Die für Pkw geltende Angemessenheitsgrenze für die Anschaffungskosten iHv Euro 40.000,- ist als eine Bruttogrenze zu verstehen, sodass in Fällen, in denen ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, eine Umrechnung auf die Nettogrenze
