Werden Liegenschaften und damit verbundene Kreditverbindlichkeiten aus dem Anlass der Beendigung eines Betriebs in das Privatvermögen des Betriebsinhabers überführt, so können die Kreditzinsen unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Betriebsbeendigung als nachträgliche Betriebsausgaben
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

