Werden innerhalb des im § 12 Abs 10 UStG genannten Zeitraums dem WGG unterliegende Immobilien, an denen Umbauarbeiten durchgeführt wurden, umsatzsteuerfrei veräußert, so sind die dafür bezogenen Vorsteuerbeträge - unabhängig davon, ob die Investitionen durch von den Mietern zu tragende umsatzsteuerpflichtige Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge iSd § 14 WGG (zum Teil) finanziert wurden -
Arbeiten, deren

