Ein österreichisches Unternehmen erbrachte Transportleistungen an eine slowenische Firma, wobei es sich diverser ausländischer Subfrächter bediente, welche die Transporte durchführten.
Das BFG hat ausgeführt, dass die Kontrolle der UID-Nummer eine der Sicherstellung, dass der getätigte Umsatz nicht zu einer Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

