Mit einem Sacheinlagevertrag vom 18. 8. 2006 brachten die Kommanditisten einer KG ihre Mitunternehmeranteile zum Einbringungsstichtag 31. 12. 2005 aufgrund einer zu diesem Stichtag erstellten Einbringungsbilanz in die Komplementär-GmbH ein, wodurch es gem § 142 UGB zu einer Anwachsung des Vermögens der KG bei der GmbH kam.

