Möchte ein der Durchschnittsbesteuerung unterliegender Land- und Forstwirt zur Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen (Regelbesteuerung) wechseln, ist gem § 22 Abs 6 UStG eine rechtzeitige schriftliche Optionserklärung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

