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BMGl für Bestandvertragsgebühr: Konventionalstrafe und Herstellungskosten

Steuer-RadarGebührenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/126taxlex-SRa 2024, 198 Heft 6 v. 26.6.2024

Eine Verpflichtung der Pächterin, im Falle einer nicht fristgemäßen Ausführung von bestimmten Herstellungsarbeiten einen erhöhten Pachtzins und ein erhöhtes Betriebs- und Nebenkostenpauschale zu bezahlen, ist als Konventionalstrafe iSd § 1336 ABGB zu qualifizieren, die einen pauschalierten Schadenersatz für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrags darstellt und nicht zum Entgeltbegriff

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