Durch Zuschlag bei einer gerichtlichen Zwangsversteigerung erfolgt ein unmittelbarer Übergang der Verfügungsmacht an der Liegenschaft vom Verpflichteten auf den Ersteher, sodass auf der Seite des Verpflichteten ein Veräußerungsgeschäft
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

