Im BFG-Verfahren wurde vom Steuerpflichtigen beantragt, im Sinne des objektiven Leistungsfähigkeitsprinzips die negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen mit den positiven Einkünften aus selbstständiger Arbeit und nicht selbständiger Arbeit
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

