Eine KESt, die im Zuge der Übertragung eines Depots vom Steuerpflichtigen auf seine transparente liechtensteinische Privatstiftung bei derselben Bank einbehalten wurde, ist auf die ESt-Schuld des Steuerpflichtigen anzurechnen, weil diese Übertragung eine Übertragung auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

