Die Ansicht der Finanzverwaltung, dass auch innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr vor bis einem Jahr nach dem Zeitpunkt der Abfuhrverpflichtung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigungen anzuerkennen sind (EAS 3097), hat das BFG als nachvollziehbar
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

