Zwingende Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung des § 7 Abs 1 Z 1 lit c GrEStG (Unentgeltlichkeitsfiktion bei Erwerben im Familienkreis) ist ein Zusammenhang zwischen der Übertragung der Liegenschaft und der Beendigung der Lebensgemeinschaft.
Im vorliegenden Fall waren zwischen der Auflösung der Lebensgemeinschaft (Ende 2017) und dem Verkauf des Wohnungseigentumsanteils (Anfang 2021) drei Jahre und drei Monate

