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Nicht gelungener Nachweis des geringeren gemeinen Wertes

Steuer-RadarGrunderwerbsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/91taxlex-SRa 2024, 131 Heft 4 v. 10.4.2024

Die Heranziehung eines niedrigeren gemeinen Wertes kommt nur dann in Betracht, wenn der Steuerschuldner einen Nachweis erbringt, dass der gemeine Wert niedriger ist als der nach der GrWV ermittelte Grundstückswert.

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