Voraussetzung für die Befreiung von der GrESt nach dem NeuFöG ist, dass der amtliche Vordruck NeuFö 2 spätestens mit der Einreichung der GrESt-Abgabenerklärung der Behörde vorgelegt wird.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Voraussetzung für die Befreiung von der GrESt nach dem NeuFöG ist, dass der amtliche Vordruck NeuFö 2 spätestens mit der Einreichung der GrESt-Abgabenerklärung der Behörde vorgelegt wird.
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