Wird ein Geldbetrag zzgl Zinsen auf den Todesfall geschenkt, so können dem Geschenknehmer nur jene Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zugerechnet werden, die nach dem Tod des Geschenkgebers anfallen, weil der Geschenknehmer bis zum Zeitpunkt des Todes des Geschenkgebers keine Dispositionsbefugnis
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

