Der Kauf von Wertpapieren hat nach der Verkehrsauffassung keinen Zusammenhang mit dem Betrieb eines Finanzdienstleisters, der lediglich beratend tätig ist (im Gegensatz zu einem Wertpapierhändler, der Wertpapiere kauft und verkauft).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

