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Keine Abzugsfähigkeit einer nicht anrechnungsfähigen Quellensteuer

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/85taxlex-SRa 2024, 130 Heft 4 v. 10.4.2024

Die in Indien entrichteten Quellensteuern iHv 10 % vom Bruttobetrag der Entgelte für in Indien erbrachte technische Leistungen, welche mangels ausreichend hoher Gesamteinkünfte nicht auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden konnten, sind mit den in § 12 Abs 1 Z 6 KStG angeführten und vom Abzugsverbot umfassten Steuern vom Einkommen vergleichbar und

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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