Bei einem Rechtsanwalt stellen Lohnverrechnungsarbeiten nicht den Betriebsgegenstand der Tätigkeit als Rechtsanwalt dar, sodass nach § 14 Abs 1 Z 1 lit c UStG Vorsteuerbeträge iZm den Fremdlöhnen für die Lohnverrechnung einer Steuerberatungskanzlei nicht zusätzlich
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

