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Kein ermäßigter Steuersatz bei Tierbestattung

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/87taxlex-SRa 2024, 130 Heft 4 v. 10.4.2024

Leistungen iZm einer Tierbestattung (zB Kremierung, Beratung, Transport, Kühlung, Abwicklung von Behördengängen, Rückführung der Asche, Trauerarbeit etc) fallen nicht unter den ermäßigten Steuersatz für die Müllbeseitigung gem § 10 Abs 2 Z 7 UStG.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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