Leistungen iZm einer Tierbestattung (zB Kremierung, Beratung, Transport, Kühlung, Abwicklung von Behördengängen, Rückführung der Asche, Trauerarbeit etc) fallen nicht unter den ermäßigten Steuersatz für die Müllbeseitigung gem § 10 Abs 2 Z 7 UStG.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

