Die Übernahme und Aufrechterhaltung der bestehenden unbefristeten Mietverträge durch einen Fruchtgenussberechtigten führt zu keiner Übertragung der Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken im Zeitpunkt der Einräumung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

