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Methodenwechsel bei Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses: keine neue Tatsache

Steuer-RadarVerfahrenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/107taxlex-SRa 2024, 169 Heft 5 v. 28.5.2024

Die Anwendung einer anderen Methode für die Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses durch eine ausländische Finanzverwaltung (die bisher angewandte Kostenschlüsselmethode wurde nicht akzeptiert, sondern aufgrund des Charakters der Betriebsstätte als Routineunternehmen die Kostenaufschlagsmethode angewandt, wobei ein Gewinnaufschlag von 5 % angesetzt wurde) stellt keine neue Tatsache

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